ÖSD-Prüfungen
Stornobedingungen
- Die Stornierung einer Buchung kann nur schriftlich per Brief oder E-Mail erfolgen.
- Bei Stornierung durch den Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin werden folgende Stornogebühren zur Zahlung fällig:
Stornierungen bis 14 (vierzehn) Werktage vor Prüfungstag: kostenfrei.
Stornierungen ab dem 14. (vierzehnten) Werktag vor der Prüfung: 100 % der Prüfungsgebühren.
Stornierungen am Tag der Prüfung: 100 % der Prüfungsgebühren.
Fernbleiben ohne Stornierung: 100 % der Prüfungsgebühren.
Der Prüfungsabbruch gilt für den Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin als Nichtteilnahme.
- Ein ärztliches Attest ist dem zuständigen Prüfungszentrum unverzüglich vorzulegen, um die Gründe für eine Erkrankung im Falle des Ausscheidens aus der Prüfung oder der Nichtteilnahme an der Prüfung anzugeben. Liegt ein ärztliches Attest vor, hat der Kunde die Möglichkeit, die Prüfung zum nächstmöglichen Termin abzulegen.
- Wenn der Prüfungstermin vom Prüfungszentrum oder ÖSD-Zentrum abgesagt wird, wird der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin automatisch für den nächsten Prüfungstermin angemeldet.
Für die Anmeldung erforderliche Dokumente (Fotokopien): gültiger Personalausweis (österreichischer Führerschein wird akzeptiert).
Der Einlass zur Prüfung erfolgt 15 Minuten vor Beginn der Prüfung.
Zur Prüfung mitzubringende Dokumente (Originale): gültiger Personalausweis oder der Reisepass
Wörterbücher sind in den Prüfungen der Niveaustufen A1, A2 und B1 nicht zugelassen. In der B2-Prüfung ist ein ein- oder zweisprachiges Wörterbuch zugelassen. Ein einsprachiges Wörterbuch kann für die Prüfungen C1 und C2 (für den schriftlichen und mündlichen Teil der Prüfung) verwendet werden. Elektronische Wörterbücher, Computer mit Sprachsynthesizern oder ähnliche Geräte sind streng verboten.
ÖIF-Prüfungen
Stornobedingungen
- Stornierungen können nur schriftlich oder per E-Mail vorgenommen werden.
- Im Falle einer Stornierung durch den Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin sind folgende Stornogebühren zu entrichten:
Stornierung bis zu vierzehn (14) Arbeitstagen vor dem Prüfungstermin: kostenlos.
Stornierung ab dem 14. (vierzehnten) Werktag vor der Prüfung: 100 % der Prüfungsgebühr.
Stornierung am Tag der Prüfung: 100 % der Prüfungsgebühr.
Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung: 100 % der Prüfungsgebühr.
Der Prüfungsabbruch gilt für den Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin als Nichtteilnahme.
- Ein ärztliches Attest ist dem jeweiligen Prüfungszentrum unverzüglich vorzulegen, um bei der Abmeldung von der Prüfung oder bei der Ablehnung der Teilnahme an der Prüfung die Gründe für die Krankheit angeben zu können. Liegt ein ärztliches Attest vor, hat der Kunde die Möglichkeit, die Prüfung zum nächstmöglichen Termin abzulegen.
-Wird der Prüfungstermin vom Prüfungszentrum oder ÖIF-Zentrum abgesagt, wird der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin automatisch für den nächsten Prüfungstermin angemeldet.
Erforderliche Dokumente für die Anmeldung (Fotokopien): gültiger Personalausweis (österreichischer Führerschein wird akzeptiert) oder der Reisepass und Meldezettel
Das Erscheinen zur Prüfung ist 15 Minuten vor Beginn.
Zur Prüfung mitzubringende Dokumente (Originale): gültiger Personalausweis.
Die Verwendung von elektronischen und gedruckten Hilfsmitteln sowie von Wörterbüchern ist streng verboten.